Kirchensteuer – Update: Wegelagerer in Berlin
Am 30.12.17 hatte ich über meine neuen Erfahrungen mit der evangelischen Amtskirche in Berlin-Brandenburg berichtet:
Das fängt ja gut an – 301 – Vorsicht: Kirchensteuer-Weglagerei
Damals war der letzte Stand, dass die Kirchensteuerstelle der Kirchen mir mitgeteilt hatte, es sei nun meine eigene Aufgabe, meinen Kirchen-Austritt nachzuweisen, sonst …
Ich war zwar – wie Sie gleich erfahren werden: zu recht – erbost über so viel Frechheit, habe aber dann doch am 8. Januar den aus meiner Sicht einzig logischen Schritt getan, nämlich einer förmlichen, schriftlichen Anfrage beim Taufregister der ev. Gemeinde meiner Geburtsstadt Clausthal angefordert, in der ich 1947 getauft worden war. Nachdem ich durch akribische Recherche bei allen möglichen Ämtern (Amtsgerichte, Finanzämter, Standesämter) meiner bewegten Umzugshistorie festgestellt hatte, dass derartige Daten auf Seiten des Staates einfach keiner Aufbewahrungsfrist >10 Jahren unterliegen, hatten mir Fachleute geraten, dass dies der einzig LOGISCHE Schritt sei.
Am 17. Januar 2018 erhielt ich von dort die schriftliche Bestätigung, dass ich 1967 aus der Kirche ausgetreten war.
Was heißt das jetzt (außer dass bei meinem Steuerstatus „Entwarnung“ herrscht)?
Die fraglichen Daten, die meinen fast das ganze Erwerbsleben über beanspruchten und gewährten Status „ohne Konfession“ rechtfertigten lagen tatsächlich „im Schoße“ und im ungehinderten Zugriff der Amtskirche!
Was hatte die evangelische Kirchensteuerstelle aber getan, um ihrerseits den Sachverhalt aufzuklären?
Eigentlich nur eines – außer mich zu drangsalieren – nämlich eine eigene interne Anfrage in der Kirchengemeinde meines damaligen Wohnsitzes bei Austritt zu machen … Wie ich inzwischen weiß, war das nicht logisch.
Fassen wir zusammen: Die Kirche besitzt keine aussagefähigen Mitgliederverzeichnisse, auf die sie ihre Ansprüche stützen könnte! In meinem Fall basierte die Behauptung seitens der ev. Kirchenverwaltung ausschließlich darauf, dass ich selbst dem Finanzamt auf dessen Fragen hin die Auskunft über meine ursprüngliche Taufe (und Tauf-Kirchengemeinde) und Wohnort bei Austritt selbst gegeben hatte: selbstverständlich beantworte ich jegliche Fragen meines Finanzamtes immer wahrheitsgemäß! (Das heißt gleichzeitig: der Amtskirche hätte ich diese Informationen NICHT gegeben!) Die Kirche benutzt die Finanzverwaltung zur Erhebung von Daten der Bürger, die ihr normalerweise als Institution nicht zustehen würden. Auf Deutsch: die Kirche mißbraucht das Finanzamt dazu, den Bürger nach Daten auszufragen, die sie fahrlässiger weise selbst nicht archiviert!
Erschwerend kommt in meinem Fall hinzu, dass die Kirche auf Basis meiner Auskünfte, wider besseren Wissens ihre eigene „Nachforschung“ an der falschen Stelle durchgeführt hat!
Nach wie vor ist mir der Anlass nicht ersichtlich, weshalb das Finanzamt Treptow-Köpenick die Frage der Kirchensteuerpflicht bei mir überhaupt aufgeworfen hat: in meinem Steuer-ID-Datensatz war nach 54 Jahren ununterbrochener Steuerpflicht in Deutschland „ohne Konfession“ eingetragen.
Liebe evangelische Amtskirche Berlin-Brandenburg: jeder Verein in der BRD muss auf Basis der Treuepflicht: die Ausgaben den Einnahmen anpassen! Wegelagerei ist keine Lösung für die finanziellen Probleme eine weltanschauliche Vereinigung!
Ich berichte diesen Vorgang so detailliert, um möglicherweise anderen Bürgern zu helfen, für die diese Erkenntnisse auch nützlich sein könnten, um sich gegen die unmoralische Praxis einer Amtskirche zu wehren.
Herbert Börger
© Der Brandenburger Tor, Berlin, 23. Januar 2018