Das fängt ja gut an – 301 – Vorsicht: Kirchensteuer-Weglagerei

Vorsicht: Wegelagerer in Berlin – die EKD (Berlin-Brandenburg) führt einen Bürgerkrieg um Steuerzahlungen gegen Menschen, die vor langer Zeit aus der Kirche ausgetreten sind – und hat das Finanzamt dafür als Erfüllungsgehilfen gewinnen können.

  1. Akt: Ich habe die früh-jugendliche Glaubens-Phase bis zur Konfirmation hinter mir  gelassen. Ich bin mir zwar nicht so ganz sicher, wie die Sache mit Gott wirklich ist … aber diese Amtskirche will ich nicht. Ich trete 1967 mit 21 Jahren beim Amtsgericht aus der ev. Kirche aus. Dabei habe ich nicht im geringsten an die Kirchensteuer gedacht – es war eine rein weltanschauliche Entscheidung. (Mein Sold als Zeitsoldat betrug zu diesem Zeitpunkt DM 382,00 mtl.)
  2. Akt: Mein Schritt wird vom Amtsgericht dem Finanzamt (Goslar) gemeldet – in der Folge bin ich (automatisch) steuerlich „ohne Konfession“ eingestuft. Ich habe danach während meines ganzen Erwerbslebens keine Kirchensteuer gezahlt – was die Kirche natürlich weiß! 52 Jahre lang!
  3. Akt: Meine ehemalige Verlobte tritt 1970 zwei Monate vor unserer Heirat (wir wissen schon, dass wir unsere Kinder nicht taufen lassen werden – das sollen sie später selbst entscheiden) beim Amtsgericht Stolberg/Rhld aus der ev. Kirche aus. Auch für sie spielte die Kirchensteuer dabei keine Rolle (1969 hat sie DM 99,49 Kirchensteuer im Jahr gezahlt). Automatisch erhält sie danach eine Lohnsteuerkarte mit Vermerk „ohne Konfession“ (FA Aachen-Rothe Erde). Erstaunlicherweise hatte sie Ihre Austrittsbestätigung von 1970 jetzt immer noch…
  4. Wir heiraten 1970 und in unserem damals angelegten Familienstammbuch sind beide Eheleute ohne Konfession eingetragen. Selbstverständlich heiraten wir nicht kirchlich.
  5. Akt: Wir ziehen drei Kinder ungetauft groß – von ihnen  hat sich – bisher – keines der Kirche zugewendet.
  6. Akt: Während meines Erwerbslebens wandere ich von Finanzamt zu Finanzamt: Aachen – Würzburg – Heidelberg – Nürnberg – Heidelberg – Uffenheim (Mittelfranken). Alle Finanzämter übernehmen fünf Jahrzehnte lang den vom vorherigen FA gemeldeten Status „ohne Konfession“. Ein erneuter Nachweis wird in keinem einzigen Falle gefordert.
  7. Akt: 12 Umzüge später – Umzug zum „Ruhesitz“ Berlin 2017. Unsere Steuerakte wird mitten in der Bearbeitung der Jahres-Einkommensteuer an das Finanzamt Treptow-Köpenick abgegeben. Wir ahnen noch nichts Böses …
  8. Akt: Die Kirchensteuerstelle beim FA Treptow-Köpenick konfrontiert uns mit der Feststellung, dass unsere Kirchenzugehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt sei. Wir sollten einen Fragebogen ausfüllen – dies haben wir dann sehr verwundert aber natürlich wahrheitgemäß entsprechend der oben beschriebenen Vorgeschichte getan.
  9. Akt: Meine Frau hatte – eher zufällig – tatsächlich ihre Austrittsbestätigung von 1970 noch – ich nicht. Die Evangelische Kirche läßt ihre Steuer vom Staat einziehen, die Kirchenaustritte von staatlichen Institutionen entgegen nehmen (Gericht oder Standesamt – beide haben dafür eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren!) – hat keine bundesweite Übersicht und Kontrolle über Ihre Mitglieder (die Tatsache meiner Taufe wußte sie nur weil ICH ihr Ort und Datum auf Nachfragen wahrheitsgemäß selbst genannt habe!). Aber: ich soll meinen Austrittsbeleg 52 Jahre aufbewahren. Dazu behauptet die Kirchensteuerstelle Berlin wahrheitswidrig, dass die Festlegung der Konfessionszugehörigkeit (früher auf der Lohnsteuerkarte) alleine auf den eigenen Angaben der Steuerzahler beruhten. Das ist falsch: Die Merkmale zur Kirchensteuer wurden beim Finazamt aufgrund der Mitteilungen der Amtsgerichte automatisch ohne Mitwirkung der Steuerpflichtigen geändert! Auch heute ist das so!

DANKE ! – liebe Evangelische Kirche: jetzt hast Du mir bestätigt, dass es richtig war, vor 52 Jahren aus Dir auszutreten!

Ich fordere: Vertrauens-Schutz für Verwaltungsakte, die vom Staat vor bis zu 52 Jahren im Auftrage der Kirche durchgeführt wurden.

Der Treppen-Witz dabei ist: das Finanzamt, das dabei Schützenhilfe leistet – kassiert in der Folge – wenn UNBERECHTIGT Kirchensteuer erhoben wird – für den Staat WENIGER, da der Kirchensteuerbetrag vom Brutto wieder abgezogen werden kann! Eine massive zusätzliche Subvention der Kirchen!

Erst in diesem Stadium habe ich über das Phänomen recherchiert – und siehe da: es ist nicht neu! Schon seit 2006 gibt es Klagen über das Vorgehen der Kirche (offensichtlich nur in Berlin-Brandenburg!) in dieser Sache – jährlich werden tausende von Bürgern auf diese Weise abgezockt – sehr häufig auch ehem. DDR-Bürger, denen die Pfarrer nicht gesagt haben, dass sie ihren Austrittswunsch nicht entgegen nehmen können, sondern dass der Bürger dazu zum Notar gehen musste!

Hier ein paar Links über andere Beschwerden zum Thema:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kirchenaustritte-koennen-jahre-spaeter-noch-teuer-werden/688812.html

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/Kirchenaustritt-Gebuehren-und-Schikanen,panoramakirche106.html

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 30. Dezember 2017

 

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