Das fängt ja gut an – 263 – Insolvenzrecht für Kirchen – jetzt!

Rettet die Schulen, Kindergärten und Altenheime – aber nicht die Kirchen!

Seit vielen Jahren kriselt es in den Finanzen der christlichen Kirchen in Deutschland.

Es häufen sich seit einigen Jahren die Meldungen über massive wirtschaftliche Krisen einzelner Kirchenbezirke beider christlicher Kirchen. Die Gründe reichen von gewaltigen finanziellen Fehlspekulationen (Limburg, München oder Eichstätt) bis zu kontinuierlich sich auftürmenden Haushaltsdefiziten. In vielen Fällen werden schon die Zeitpunkte geschätzt, wann die Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Was dann passiert, ist bis dato völlig ungeklärt. Sicher scheint nur zu sein, dass kath. Bistümer und ev. Landeskirchen heute nicht Insolvenz anmelden können. Bei einzelnen Kirchengemeinden scheint eine Insolvenzfähigkeit nicht ausgeschlossen zu sein.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen (Mitgliederschwund) steht anscheinend das „Geschäftsmodell“ der Diözesen, evangelischen Landeskirchen und Kirchengemeinden in Frage.  Die Haushalte der Bistümer werden zwischen 30% (Görlitz) und 90% (Paderborn) von der Kirchensteuer abgedeckt. Berlin liegt mit 50% im Mittelfeld … Über evangelische Landeskirchen liegen mir dazu keine Daten vor. Neulich las ich in einem Artikel, dass für die Landeskirche Berlin-Brandenburg-Oberlausitz bei extrapoliertem Verlauf der Schulden-Anhäufung für 2025 die Zahlungsunfähigkeit erwartet wird. Das erklärt hinreichend die Wegelagerer-Praktiken dieser Kirche, um von Menschen, die nicht mehr nachweisen können, dass sie aus der Kirche ausgetreten sind, noch jahrelang Kirchensteuer nachzufordern… Der katholischen Kirche wird es in Berlin nicht viel besser gehen, auch sie betreibt die Wegelagerei.

Die Diözese Hamburg plant Schließung von Schulen und Kitas. Da diese Art von öffentlicher Körperschaft nach deutschem Recht nicht Insolvenz anmelden kann, ist völlig ungewiss, was im Falle der Zahlungsunfähigkeit geschieht. Wo dies bei katholischen Diözesen schon eingetreten ist, mussten notgedrungen andere Diözesen mit Krediten einspringen – oder Diözesen wurden zusammengelegt. Aus Rom gibt es auf jeden Fall kein Geld!

Warum schreibe ich hier darüber?

Wir stehen der Tatsache gegenüber, dass Kirchen immer noch Träger vieler sozialer Einrichtungen sind: Schulen, Kitas, Altenheime. Zwar zahlt bei diesen die öffentliche Hand den größten Teil des Budgets aus Steuermitteln zu (zwischen 68% und 88%) aber wenn der Rest nicht aufgebracht werden kann hängt die Einrichtung in der Luft – und wegen des fehlenden Insolvenzrechtes für diesen Fall, kann die Einrichtung auch nicht rechtsgültig von anderen Trägern (privat oder staatlich) übernommen werden.

Nun brauchen wir aber DRINGEND mehr Schulen und nicht weniger, mehr Kitas, mehr Senioren- und Pflegeheime – und nicht weniger.

Ich befürchte, dass aufgrund des „kulturellen Komplotts“, das bei uns immer noch zwischen Politik und christlichen Kirchen besteht, die Kirchen zu „Systemrelevanten Institutionen im sozialen Bereich“ erklärt werden könnten und dann – nach dem Vorbild der entsprechenden Banken in der letzten Finanzkrise – mit Milliarden von Steuermitteln „gerettet“ werden könnten. Das wäre wahrlich ein Fass ohne Boden!

Dies gilt es vorausschauend JETZT zu verhindern – zum Beispiel indem endlich ein Insolvenzrecht für diesen Bereich geschaffen wird!

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 8. Februar 2018

 

 

Das fängt ja gut an – 277 – Update Kirchensteuer Wegelagerei

Kirchensteuer – Update: Wegelagerer in Berlin

Am 30.12.17 hatte ich über meine neuen Erfahrungen mit der evangelischen Amtskirche in Berlin-Brandenburg berichtet:

Das fängt ja gut an – 301

Damals war der letzte Stand, dass die Kirchensteuerstelle der Kirchen mir mitgeteilt hatte, es sei nun meine eigene Aufgabe, meinen Kirchen-Austritt nachzuweisen, sonst …

Ich war zwar – wie Sie gleich erfahren werden: zu recht – erbost über so viel Frechheit, habe aber dann doch am 8. Januar den aus meiner Sicht einzig logischen Schritt getan, nämlich einer förmlichen, schriftlichen Anfrage beim Taufregister der ev. Gemeinde meiner Geburtsstadt Clausthal angefordert, in der ich 1947 getauft worden war. Nachdem ich durch akribische Recherche bei allen möglichen Ämtern (Amtsgerichte, Finanzämter, Standesämter) meiner bewegten Umzugshistorie festgestellt hatte, dass derartige Daten auf Seiten des Staates einfach keiner Aufbewahrungsfrist >10 Jahren unterliegen, hatten mir Fachleute geraten, dass dies der einzig LOGISCHE Schritt sei.

Am 17. Januar 2018 erhielt ich von dort die schriftliche Bestätigung, dass ich 1967 aus der Kirche ausgetreten war.

Was heißt das jetzt (außer dass bei meinem Steuerstatus „Entwarnung“ herrscht)?

Die fraglichen Daten, die meinen fast das ganze Erwerbsleben über beanspruchten und gewährten Status „ohne Konfession“ rechtfertigten lagen tatsächlich „im Schoße“ und im ungehinderten Zugriff der Amtskirche!

Was hatte die evangelische Kirchensteuerstelle aber getan, um ihrerseits den Sachverhalt aufzuklären?

Eigentlich nur eines – außer mich zu drangsalieren – nämlich eine eigene interne Anfrage in der Kirchengemeinde meines damaligen Wohnsitzes bei Austritt zu machen … Wie ich inzwischen weiß, war das nicht logisch.

Fassen wir zusammen: Die Kirche besitzt keine aussagefähigen Mitgliederverzeichnisse, auf die sie ihre Ansprüche stützen könnte! In meinem Fall basierte die Behauptung seitens der ev. Kirchenverwaltung ausschließlich darauf, dass ich selbst dem Finanzamt auf dessen Fragen hin die Auskunft über meine ursprüngliche Taufe (und Tauf-Kirchengemeinde) und Wohnort bei Austritt selbst gegeben hatte: selbstverständlich beantworte ich jegliche Fragen meines Finanzamtes immer wahrheitsgemäß! (Das heißt gleichzeitig: der Amtskirche hätte ich diese Informationen NICHT gegeben!) Die Kirche benutzt die Finanzverwaltung zur Erhebung von Daten der Bürger, die ihr normalerweise als Institution nicht zustehen würden. Auf Deutsch: die Kirche mißbraucht das Finanzamt dazu, den Bürger nach Daten auszufragen, die sie fahrlässiger weise selbst nicht archiviert!

Erschwerend kommt in meinem Fall hinzu, dass die Kirche auf Basis meiner Auskünfte, wider besseren Wissens ihre eigene „Nachforschung“ an der falschen Stelle durchgeführt hat!

Nach wie vor ist mir der Anlass nicht ersichtlich, weshalb das Finanzamt Treptow-Köpenick die Frage der Kirchensteuerpflicht bei mir überhaupt aufgeworfen hat: in meinem Steuer-ID-Datensatz war nach 54 Jahren ununterbrochener Steuerpflicht in Deutschland „ohne Konfession“ eingetragen.

Liebe evangelische Amtskirche Berlin-Brandenburg: jeder Verein in der BRD muss auf Basis der Treuepflicht: die Ausgaben den Einnahmen anpassen! Wegelagerei ist keine Lösung für die finanziellen Probleme eine weltanschauliche Vereinigung!

Ich berichte diesen Vorgang so detailliert, um möglicherweise anderen Bürgern zu helfen, für die diese Erkenntnisse auch nützlich sein könnten, um sich gegen die unmoralische Praxis einer Amtskirche zu wehren.

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 23. Januar 2018

 

 

 

 

 

 

Das fängt ja gut an – 301 – Vorsicht: Kirchensteuer-Weglagerei

Vorsicht: Wegelagerer in Berlin – die EKD (Berlin-Brandenburg) führt einen Bürgerkrieg um Steuerzahlungen gegen Menschen, die vor langer Zeit aus der Kirche ausgetreten sind – und hat das Finanzamt dafür als Erfüllungsgehilfen gewinnen können.

  1. Akt: Ich habe die früh-jugendliche Glaubens-Phase bis zur Konfirmation hinter mir  gelassen. Ich bin mir zwar nicht so ganz sicher, wie die Sache mit Gott wirklich ist … aber diese Amtskirche will ich nicht. Ich trete 1967 mit 21 Jahren beim Amtsgericht aus der ev. Kirche aus. Dabei habe ich nicht im geringsten an die Kirchensteuer gedacht – es war eine rein weltanschauliche Entscheidung. (Mein Sold als Zeitsoldat betrug zu diesem Zeitpunkt DM 382,00 mtl.)
  2. Akt: Mein Schritt wird vom Amtsgericht dem Finanzamt (Goslar) gemeldet – in der Folge bin ich (automatisch) steuerlich „ohne Konfession“ eingestuft. Ich habe danach während meines ganzen Erwerbslebens keine Kirchensteuer gezahlt – was die Kirche natürlich weiß! 52 Jahre lang!
  3. Akt: Meine ehemalige Verlobte tritt 1970 zwei Monate vor unserer Heirat (wir wissen schon, dass wir unsere Kinder nicht taufen lassen werden – das sollen sie später selbst entscheiden) beim Amtsgericht Stolberg/Rhld aus der ev. Kirche aus. Auch für sie spielte die Kirchensteuer dabei keine Rolle (1969 hat sie DM 99,49 Kirchensteuer im Jahr gezahlt). Automatisch erhält sie danach eine Lohnsteuerkarte mit Vermerk „ohne Konfession“ (FA Aachen-Rothe Erde). Erstaunlicherweise hatte sie Ihre Austrittsbestätigung von 1970 jetzt immer noch…
  4. Wir heiraten 1970 und in unserem damals angelegten Familienstammbuch sind beide Eheleute ohne Konfession eingetragen. Selbstverständlich heiraten wir nicht kirchlich.
  5. Akt: Wir ziehen drei Kinder ungetauft groß – von ihnen  hat sich – bisher – keines der Kirche zugewendet.
  6. Akt: Während meines Erwerbslebens wandere ich von Finanzamt zu Finanzamt: Aachen – Würzburg – Heidelberg – Nürnberg – Heidelberg – Uffenheim (Mittelfranken). Alle Finanzämter übernehmen fünf Jahrzehnte lang den vom vorherigen FA gemeldeten Status „ohne Konfession“. Ein erneuter Nachweis wird in keinem einzigen Falle gefordert.
  7. Akt: 12 Umzüge später – Umzug zum „Ruhesitz“ Berlin 2017. Unsere Steuerakte wird mitten in der Bearbeitung der Jahres-Einkommensteuer an das Finanzamt Treptow-Köpenick abgegeben. Wir ahnen noch nichts Böses …
  8. Akt: Die Kirchensteuerstelle beim FA Treptow-Köpenick konfrontiert uns mit der Feststellung, dass unsere Kirchenzugehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt sei. Wir sollten einen Fragebogen ausfüllen – dies haben wir dann sehr verwundert aber natürlich wahrheitgemäß entsprechend der oben beschriebenen Vorgeschichte getan.
  9. Akt: Meine Frau hatte – eher zufällig – tatsächlich ihre Austrittsbestätigung von 1970 noch – ich nicht. Die Evangelische Kirche läßt ihre Steuer vom Staat einziehen, die Kirchenaustritte von staatlichen Institutionen entgegen nehmen (Gericht oder Standesamt – beide haben dafür eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren!) – hat keine bundesweite Übersicht und Kontrolle über Ihre Mitglieder (die Tatsache meiner Taufe wußte sie nur weil ICH ihr Ort und Datum auf Nachfragen wahrheitsgemäß selbst genannt habe!). Aber: ich soll meinen Austrittsbeleg 52 Jahre aufbewahren. Dazu behauptet die Kirchensteuerstelle Berlin wahrheitswidrig, dass die Festlegung der Konfessionszugehörigkeit (früher auf der Lohnsteuerkarte) alleine auf den eigenen Angaben der Steuerzahler beruhten. Das ist falsch: Die Merkmale zur Kirchensteuer wurden beim Finazamt aufgrund der Mitteilungen der Amtsgerichte automatisch ohne Mitwirkung der Steuerpflichtigen geändert! Auch heute ist das so!

DANKE ! – liebe Evangelische Kirche: jetzt hast Du mir bestätigt, dass es richtig war, vor 52 Jahren aus Dir auszutreten!

Ich fordere: Vertrauens-Schutz für Verwaltungsakte, die vom Staat vor bis zu 52 Jahren im Auftrage der Kirche durchgeführt wurden.

Der Treppen-Witz dabei ist: das Finanzamt, das dabei Schützenhilfe leistet – kassiert in der Folge – wenn UNBERECHTIGT Kirchensteuer erhoben wird – für den Staat WENIGER, da der Kirchensteuerbetrag vom Brutto wieder abgezogen werden kann! Eine massive zusätzliche Subvention der Kirchen!

Erst in diesem Stadium habe ich über das Phänomen recherchiert – und siehe da: es ist nicht neu! Schon seit 2006 gibt es Klagen über das Vorgehen der Kirche (offensichtlich nur in Berlin-Brandenburg!) in dieser Sache – jährlich werden tausende von Bürgern auf diese Weise abgezockt – sehr häufig auch ehem. DDR-Bürger, denen die Pfarrer nicht gesagt haben, dass sie ihren Austrittswunsch nicht entgegen nehmen können, sondern dass der Bürger dazu zum Notar gehen musste!

Hier ein paar Links über andere Beschwerden zum Thema:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/kirchenaustritte-koennen-jahre-spaeter-noch-teuer-werden/688812.html

http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2010/Kirchenaustritt-Gebuehren-und-Schikanen,panoramakirche106.html

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 30. Dezember 2017