Was haben Sturzfluten in Siedlungsgebieten und schwere Straftaten von (geduldeten) Flüchtlingen gemeinsam? Sie lösen landauf-landab erwartbare, ja vorgestanzte verbale Reaktionen und Diskussionen aus – einschließlich unangebrachter Lacher. Und immer sagen einige „Siehste!“ und andere: „Oh, das ist aber sehr schwierig…“
Der Tod des Polizisten in Mannheim durch eine Messer-Attacke hat nun aber nochmal eine sehr spezielle Wendung hervorgebracht:
Plötzlich steht alleine die Abschiebung in ein Land wie Afghanistan im Vordergrund – und die Debatte blubbert in Parlament und Talkshows so unscharf vor sich hin, dass man sich die Haare raufen könnte.
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat. Nun wird über die Abschiebung von straffälligen Flüchtlingen debattiert. Wann gilt ein Mensch hier als Straftäter? Wenn er rechtskräftig verurteilt ist … durch ein Gericht, nicht durch die Meinung. Und das soll doch bitte auch so bleiben?
Also Punkt 1: der vermutliche (oder offensichtliche) Täter wird vor Gericht gestellt … und nehmen wir gleich an, dass er auch verurteilt wird.
Was dann? Das dürfte doch klar sein: der Verurteilte tritt in diesem Rechtsstaat seine Strafe an – und je nach Urteil stellt sich dann die Frage „was nun?“ viele Jahre später – oder vielleicht nie. Der Ruf „Und jetzt füttern wir den auch noch auf unsere Kosten durch!“ kommt bei mir gleich nach dem althergebrachten „Rübe ab!“ – ja, man kann alles vermeiden oder haben, sobald es geltendes RECHT ist. Sie wollen doch auch weiter im Rechtsstaat leben? Na also!
Punkt 2: Nehmen wir jetzt mal an – demnächst werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, einen verurteilten Straftäter in sein Heimatland abzuschieben und es gibt auch dafür einen legalen Kommunikationsweg mit dessen Heimatstaat (z.B. Afghanistan).
Der Fall des Polizistenmordes in Mannheim ist offensichtlich ja ursprünglich ein öfentlicher Angriff gegen Islam-Gegner. Als Gewalttat also aus islamistischer Haltung begangen. Die Tat entspricht also exakt dem Gedankengut der in Afghanistan herrschenden Taliban. Wo sollte da das Problem liegen, der dortigen Regierung die „Rücknahme“ des Täters schmackhaft zu machen, da der sich ja in bestmöglicher Weise für das Taliban-System qualifiziert hat?
Der Täter wird in Afghanistan mit Freuden aufgenommen werden, belobigt und belohnt werden. Möglicherweise bekommt er ein qualifizierte Spezialausbildung und wird mit einer Spezialeinheit wieder in den Westen entsendet, um weitere Morde an Ungläubigen zu begehen.
Liebe Politiker: es stecken große Risiken in den vorgestanzten Reflex-Erklärungen genau wie in den Lachern im falschen Zusammenhang (diesmal im Berliner Abgeordnetenhaus).
Berlin, 7. Juni 2024
Herbert Börger