Das fängt ja gut an – 346 – Bürger-Eid auf die Verfassung!

Warum gibt es keinen Bürger-Eid auf die Verfassung?

Die Demokratie ist keine „natürliche“ Form des Zusammenlebens – sie ist eine willkürliche und künstliche – allerdings kunstvolle Staatsform. Das habe ich mit Hilfe J.J.Rouseaus gestern am Beispiel der Famile (als Gegenstück) versucht deutlich zu machen. Die Staatsform der Demokratie beruht auf einer VEREINBARUNG, die in der Verfassung einer Gemeinschaft (Staat – nicht Volk!) schriftlich festgehalten ist.

Vor einigen Tagen habe ich mich schon einmal als Bewunderer unserer Verfassungsväter/-mütter geoutet, da ich das, was dabei herausgekommen ist, für prinzipell sehr erfolgreich einschätze. Dabei ist es überhaupt keine Schande, sich als Deutscher bewusst zu machen, dass der (zu diesem Zeitpunkt nicht völlig souveräne) Staat, sich diese Verfassung in dieser Grundform nicht völlig freiwillig (aber auch nicht widerwillig!) gegeben hat, sondern unter einem Druck von fremden Staaten – den Siegermächten des 2. Weltkrieges. Ich halte es sogar für sehr gut, wenn alle Deutschen sich – auch heute noch – bewusst machen, dass unsere großartige Verfassung unter diesen Umständen entstanden ist. Es beschädigt ihr Wesen auch nicht: denn die Verfassung eines Staates entsteht ohnehin grundsätzlich nicht durch einen demokratischen Prozess – sie wird nur anschließend durch einen demokratischen Prozess legitimiert.

Es ist auch durchaus nützlich, zu wissen, dass nicht alle demokratischen Staaten völlig identische Verfasungen haben. Die wirkungsvollsten Unterschiede liegen in der Detailkonstruktion der legislativen Organe (meist durch Traditionen mit beeinflußt) und im Wahlverfahren. Das Wahlrecht ist in der BRD sogar zwischen einzelnen Bundesländern (auf Landesebene) unterschiedlich! Ein weiterer Beleg für den ursprünglich „willkürlichen“ Entstehungsprozess.

Wenn man für einen Staat einmal eine solche – zunächst tatsächlich willkürliche – Vereinbarung getroffen hat, dann ist sie danach VERBINDLICH – und keineswegs mehr weiterhin als „willkürlich“ zu betrachten. Wenn nun neue Bürger des Landes durch Geburt in diesen demokratischen Staat „eintreten“, wird das als ein „natürlicher“ Vorgang empfunden – das er nicht ist! hier gibt es meines Erachtens nach wie vor in der Bevölkerung riesige Mißverständnisse, die auf den leidigen Deutungs-Konflikten zwischen „Volk“ und „Gemeinschaft der Staatsbürger“ entspringen.

Die Staatsform der Demokratie beruht als solche aber auf zwei weiteren wichtigen – und tieferen – Fundamenten, die ebenfalls für sich nicht demokratisch entstanden sondern „deklariert“ wurden: die Menschenrechte und das Rechtsstaats-Prinzip. Beide sind in die Verfassungen der demokratischen Staaten integriert. Aber: sie sind kein exklusives Merkmal der Demokratie. Es ist nich ausgeschlossen, dass in einem nicht-demokratischen Staatsgebilde die Menschenrechte vollständig geachtet werden! Auch können nicht-demokratische Staatsformen durchaus einen Rechtsstaat formen (auch wenn sie es sehr selten und eher nicht auf Dauer tun…).

Viele Menschen, die die Entstehungsprozesse unserer demokratischen Staatsform nicht so ganz durchschauen, fragen sich möglicherweise: wie kann ein „demokratischer“ Staat auf nicht-demokratischen Basis-Vorgängen aufgebaut werden? Dieses anscheinend wachsende Unverständnis tritt derzeit im Diskurs über die Europäische Union besonders eklatant zu Tage! Die Frage ist nachvollziehbar. Man muss sie aber klar und deutlich beantworten. Ich glaube, es wäre nützlich, wenn man diese grundlegenden Prozesse wieder wesentlich mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen würde!

Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum wir den jungen Bürgern dieses Staates nicht – sobald sie geistig fähig zum Verständnis der staatsrechtlichen Zusammenhänge sind – einen Eid auf die Verfassung zumuten, wofür sie gleichzeitig ein formelles, persönliches Versprechen dieses Staates erhalten. Bei der Einbürgerung gibt es einen vergleichbaren Prozess. Wir scheinen die Gefahren der ENTFREMDUNG der „eingeborenen“ Bürger gegenüber diesem Staat zu unterschätzen.

Möglicherweise würden wir uns viele skurrile Debatten bis hin zu Verschwörungstheorien ersparen, wenn im richtigen Alter für jeden Heranwachsenden ein massiver staatsbürgerlicher Bildungs-Schwerpunkt (in der Schule, aber ZUSÄTZLICH zum normalen Lehrstoff) gesetzt würde, in dem er die Chance hat, zu verstehen, was diesen Staat im Inneren zujsammenhält und welches seine Fundamente sind – und er dann durch einen Eid auf die Verfassung dies ausdrücklich anerkennt – ohne jede nationalistische  und deutschtümelnde Verbrämung! Der Staat schließt einen Vertrag mit dem jungen Bürger (auf Gegenseitigkeit!).

Ich vermute, dass einer der größten Hemmschuhe in einer solchen Debatte Animositäten  in Zusammenhang mit den historischen Vorläufern ähnlicher Zeremonien sind: der Eid auf den Führer in den Strukturen der Nazi-Diktatur und der „Jugendweihe“ in der DDR. Möglicherweise gibt es aber auch staatsrechtliche Zusammenhänge, die dagegen sprechen und die ich nicht kenne … Für Hinweise wäre ich dankbar.

Aphorismus des Tages: “ Nun ist die republikanische Verfassung die einzige, welche dem Recht der Menschen vollkommen angemessen, aber auch die schwerste zu stiften, vielmehr noch zu erhalten ist, dermaßen, dass viele behaupten, es müsse ein Staat von Engeln sein, weil Menschen mit ihren selbstsüchtigen Neigungen einer Verfassung von so sublimer Form nicht fähig wären.“ (Immanuel Kant, 1724 – 1804, deutscher Philosoph, aus: zum ewigen Frieden.)

Bild des Tages: Wo geht es hier bitte zur Demokratie? Die ganze Geschichte auf meinem Fotoblog: http://fotosaurier.de/?p=205

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Herbert Börger

Der Brandenburger Tor, Berlin, 14.November 2017