Das fängt ja gut an – 263 – Insolvenzrecht für Kirchen – jetzt!

Rettet die Schulen, Kindergärten und Altenheime – aber nicht die Kirchen!

Seit vielen Jahren kriselt es in den Finanzen der christlichen Kirchen in Deutschland.

Es häufen sich seit einigen Jahren die Meldungen über massive wirtschaftliche Krisen einzelner Kirchenbezirke beider christlicher Kirchen. Die Gründe reichen von gewaltigen finanziellen Fehlspekulationen (Limburg, München oder Eichstätt) bis zu kontinuierlich sich auftürmenden Haushaltsdefiziten. In vielen Fällen werden schon die Zeitpunkte geschätzt, wann die Zahlungsunfähigkeit eintreten wird. Was dann passiert, ist bis dato völlig ungeklärt. Sicher scheint nur zu sein, dass kath. Bistümer und ev. Landeskirchen heute nicht Insolvenz anmelden können. Bei einzelnen Kirchengemeinden scheint eine Insolvenzfähigkeit nicht ausgeschlossen zu sein.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen (Mitgliederschwund) steht anscheinend das „Geschäftsmodell“ der Diözesen, evangelischen Landeskirchen und Kirchengemeinden in Frage.  Die Haushalte der Bistümer werden zwischen 30% (Görlitz) und 90% (Paderborn) von der Kirchensteuer abgedeckt. Berlin liegt mit 50% im Mittelfeld … Über evangelische Landeskirchen liegen mir dazu keine Daten vor. Neulich las ich in einem Artikel, dass für die Landeskirche Berlin-Brandenburg-Oberlausitz bei extrapoliertem Verlauf der Schulden-Anhäufung für 2025 die Zahlungsunfähigkeit erwartet wird. Das erklärt hinreichend die Wegelagerer-Praktiken dieser Kirche, um von Menschen, die nicht mehr nachweisen können, dass sie aus der Kirche ausgetreten sind, noch jahrelang Kirchensteuer nachzufordern… Der katholischen Kirche wird es in Berlin nicht viel besser gehen, auch sie betreibt die Wegelagerei.

Die Diözese Hamburg plant Schließung von Schulen und Kitas. Da diese Art von öffentlicher Körperschaft nach deutschem Recht nicht Insolvenz anmelden kann, ist völlig ungewiss, was im Falle der Zahlungsunfähigkeit geschieht. Wo dies bei katholischen Diözesen schon eingetreten ist, mussten notgedrungen andere Diözesen mit Krediten einspringen – oder Diözesen wurden zusammengelegt. Aus Rom gibt es auf jeden Fall kein Geld!

Warum schreibe ich hier darüber?

Wir stehen der Tatsache gegenüber, dass Kirchen immer noch Träger vieler sozialer Einrichtungen sind: Schulen, Kitas, Altenheime. Zwar zahlt bei diesen die öffentliche Hand den größten Teil des Budgets aus Steuermitteln zu (zwischen 68% und 88%) aber wenn der Rest nicht aufgebracht werden kann hängt die Einrichtung in der Luft – und wegen des fehlenden Insolvenzrechtes für diesen Fall, kann die Einrichtung auch nicht rechtsgültig von anderen Trägern (privat oder staatlich) übernommen werden.

Nun brauchen wir aber DRINGEND mehr Schulen und nicht weniger, mehr Kitas, mehr Senioren- und Pflegeheime – und nicht weniger.

Ich befürchte, dass aufgrund des „kulturellen Komplotts“, das bei uns immer noch zwischen Politik und christlichen Kirchen besteht, die Kirchen zu „Systemrelevanten Institutionen im sozialen Bereich“ erklärt werden könnten und dann – nach dem Vorbild der entsprechenden Banken in der letzten Finanzkrise – mit Milliarden von Steuermitteln „gerettet“ werden könnten. Das wäre wahrlich ein Fass ohne Boden!

Dies gilt es vorausschauend JETZT zu verhindern – zum Beispiel indem endlich ein Insolvenzrecht für diesen Bereich geschaffen wird!

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 8. Februar 2018