Das fängt ja gut an – 310 – BER-Neubau in der Krise!

Ist das der 6. oder der 7.  NEUE Termin für eine BER-Eröffnung?

Vorab mein Fazit zur Frage, ob dieser Termin bzw. diese Termine so wie jetzt angekündigt eingehalten werden: ein ganz klares NEIN … Es wird dann eine Reihe von Gründen dafür geben, die man heute noch nicht kannte – oder kennen wollte…

Begründung:

(Anmerkung d. Verfassers: BER = Trivialname und „Reizwort“ für das Neubauvorhaben des Flughafens Berlin-Brandenburg (FBB), der wenn er dereinst eröffnet sein würde den Namen „Willi Brandt“ tragen soll … wobei die Flughafengesellschaft, die auch FBB heißt, parallel zu dem Neubau des neuen Flughafens den alten Flughafen Tegel und den bisherigen Flughafen Schönefeld betreibt. Der neue Hauptstadt-Flughafen und der alte Flughafen Schönefeld liegen im Prinzip auf demselben Grundstück… Für alles – also sowohl für den laufenden Betrieb von zwei total überalterten Flughäfen wie auch den Neubau eines Großflughafens – ist ein normaler GmbH-Geschäftsführer leitend zuständig, der öffentlich allerdings oft fälschlich als Vorstandsvorsitzender bezeichnet wird… Die Flughafengesellschaft ist im Besitz DREIER öffentlicher Körperschaften: BRD, Land Berlin, Land Brandenburg, die naturgemäß unterschiedliche Interessen haben. Ja, und die bilden auch noch einen „Aufsichtsrat“, der aus lauter Beamten besteht, die im Dienst der Eigentümer bzw. im Ruhestand sind. In diesem „Aufsichtsrat“ saß schon jeder, der im politischen Umfeld Rang und Namen hatte… und sogar der jetzige Vorsitzende der Geschäftsführung Lütke Daldrup war vor Jahren schon einmal Mitglied in diesem Aufsichtsrat! Ich interpretiere dieses Gremium – das in der veröffentlichten Organisations-Struktur auch nicht existiert, weil in einer GmbH nicht vorgesehen – als so eine Art von Gesellschafterversammlung der GmbH bzw. einen dieser vorgeschalteten „Beirat“. Richtig konnte es mir noch keiner erklären.)

Diesen Klammer-Einschub habe ich für Nicht-Berliner gemacht – und um gleichzeitig allen Lesern die verwirrende Situation in diesem Unternehmen deutlich zu machen. Was Sie hier verwirrt, lieber Leser, ist die REALITÄT!

Über die Zählweise der Eröffnungstermine ist man sich nicht ganz einig… es ist aber auch wurscht!

Das Besondere des nun ganz neuen (am 15.12. bekanntgegebenen) Termines ist, dass es eigentlich drei Termine sind: Ende August 2018 (also in 8 Monaten!) soll der Bau fertig  sein. Ende 2020 soll dann der „neue“ BER eröffnet werden und danach Mitte 2021 der Flughafen Tegel stillgelegt werden.

Bisher hat der neue Vorsitzende der Geschäftsführung seit März 2017 – Lütke Daldrup – sich durch klare und konsequente Handlungen profiliert: er hat sofort das Führungschaos im technischen Bereich des Flughafen-Neubaus beendet (Wiedereinsetzen von technischem Leiter Schwarz), hat nach drei Monaten im Amt den (ererbten) Fertigstellungstermin 2017 zurückgezogen und die Nennung eines neuen Eröffnungs-Termines vor Ende 2017 angekündigt – diesen Termin dann auf den 15.12. präzisiert und schließlich geliefert. Er hat auch eine fundamental neue Information geliefert, nämlich, dass mit dem größten Einzelauftragnehmer verbindliche Verträge abgeschlossen wurden, die dem genannten Terminplan inhaltlich entsprechen. Das enthält die interessante Teilinformation, dass dies bisher nicht der Fall war!

Soweit ganz ordentlich.

Allerdings hatte Herr Daldrup mich schon bei seinen Vorankündigungen der Terminverkündigung mit dem Ausdruck irritiert, dass der Termin, der genannt werde „unternehmerisch verantwortbar“ sein werde – aber mit minimalen Zeitreserven. Wie ein Mantra hat er dies wiederholt.

Bitte bedenken Sie, dass es Termin-Linien gibt, deren Überschreitung gravierende Folgen nach sich zieht, die bisher weder eingepreist noch eingeplant waren:

  • Schallschutzmaßnahmen für Tegel-Anrainer,
  • Erhaltungsinvestitionen in Flughafen Tegel,
  • höherer Finanzbedarf – also zusätzliche Invest- und Betriebskosten,
  • Verfall von vor langer Zeit erteilten Genehmigungen,
  • neue Anforderungen, die das bisherige Bauvorhaben nun nicht mehr erfüllt.

Ohne genehmigten und durchfinanzierten Wirtschaftsplan könnte theoretisch ja auch eine Insolvenz drohen (GmbH-Recht!).

Sofort nach der Verkündigung der neuen Termine (2018/2020 – s.o.) gab es auch sofort einen derben Rückschlag: die für die Genehmigung des Flughafens zuständige Behörde teilte mit, dass die Termine nicht mit Ihnen „abgestimmt“ seien.  Eine Erklärung, die einerseits vorbeugen will, als Behörde nicht irgendwann den Schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen, in der andererseits auch mitschwingt, dass man die Termine aus diesem Blickwinkel skeptisch beurteilt …

Diese Information ist insofern alarmierend, als damit ja der Teil der Terminplanung, der auf den ersten Blick sehr großzügig wirken sollte, ins Wanken gerät: die lange Inbetriebnahme-Phase von September 2018 bis Ende 2020. Die Inbetriebnahme selbst kann nur starten, wenn der Bau genehmigt und abgenommen ist!

Ein anderer Kern-Punkt des BER-Neubauprojektes erscheint mir (ich war fast 15 Jahre meines Berufslebens GmbH-Geschäftsführer!) sogar noch dramatischer: Die Geschäftsführung will erst im März 2018 einen neuen Wirtschaftsplan vorlegen – sagt aber bereits, dass die Mittel der GmbH zum Erreichen des jetzt genannten Eröffnungszieles nicht ausreichen und auch noch nicht klar ist, woher diese Mittel kommen sollen.

Wenn die Geschäftsführung in dieser Lage den Neubau fortsetzt, also auch weiter Investitionsmittel zum Fertigbau frei gibt, benötigt sie dazu sofort die ausdrückliche Genehmigung der Gesellschafter. Damit übernehmen die Gesellschafter selbst die unbegrenzte Haftung für diese ab jetzt verbrauchten Mittel! (Denn die Gesellschaft hat ja nur „beschränkte Haftung„- GmbH!) Offensichtlich hat Herr Daldrup als Organ der Geselllschaft ja diese schriftliche Zusicherung der Gesellschafter, dass notfalls mit meinen zukünftigen Steuerzahlungen an Bund und Land Berlin das alles bezahlt wird … sonst stände er ziemlich dumm da!

Erst wenn ein ausgeglichener Wirtschaftsplan vorliegt und von den Gesellschaftern genehmigt ist, kann die GmbH wieder auf normaler gesetzlicher Grundlage durch die Geschäftsführung geführt werden – solange befindet sich das Unternehmen in einer Krise! 

Dies sind aus meiner Sicht doch äußerst Besorgnis erregende Tatsachen, die vom Vorsitzenden der Geschäftsführung mit anscheinend großer Gelassenheit dargestellt wurden. Mich würde einmal interessieren, wie die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses darauf reagiert haben. Wurden kritische Fragen gestellt?

In den nächsten Tagen werde ich noch einige weitere Fragen zu dem Gesamtkomplex aufwerfen.

Herbert Börger

© Der Brandenburger Tor, Berlin, 21. Dezember 2017